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Corona-Bonus für Verurteilte in Sachsen

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In Sachsen werden derzeit Haftstrafen von bis zu drei Jahren nicht vollstreckt. Gleiches gelte für Ersatzfreiheitsstrafen, so Justizministerin Katja Meier. Sie könnten den Corona-Virus in die Gefängnisse einschleppen. Die Verurteilten müssten aber zu einem späteren Zeitpunkt einrücken. Wer aber schwere Straftaten begangen hat, wird nicht wegen der Corona-Ausbreitung vorübergehend verschont. Er muss seine Haftstrafe antreten.

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Justizministerin Katja Meier