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Corona-Schutz am Steuer, aber ohne Sonnenbrille

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Bei Blitzerkontrollen hört der Rund-um-Corona-Schutz auf. Wer mit einer Mund-Nasen-Bedeckung Auto fährt, darf nicht zusätzlich noch eine Sonnenbrille oder eine Mütze tragen. Das hat Sachsens Innenminister Roland Wöller klargestellt. Er verwies auf die StVO.   Wöller wörtlich: „Die Erkennbarkeit des Verkehrsteilnehmers muss bei Blitzern gewährleistet sein“.

Die Verhüllung und Verdeckung wesentlicher Gesichtsmerkmale sei nicht erlaubt. Bei Mund-Nasen- Schutz müssten die Augen und „generelle Gesichtszüge“ noch zu sehen sein. Sonnenbrillen und Mützen würden zur Unkenntlichkeit beitragen. Nach Angaben des Innenministers sind die Bußgeldstellen auf eine Einzelfallprüfung hingewiesen.