- Vor einer Woche jährte sich zum ersten Mal der Todestag von Maximilian Stoppa. Ihm zu Ehren wurde ein Gedenkstein aufgestellt.
Prozess zum Tod des Dresdener Polizisten: Verteidiger fordert Einstellung
Mit einem Paukenschlag hat in Cottbus der Mordprozess um den gewaltsamen Tod des sächsischen Polizisten Maximilian Stoppa begonnen. Der Verteidiger verlangte die Einstellung des Verfahrens. Begründung: Der Angeklagte sei bereits vom Landgericht Hildesheim für den Autodiebstahl in Niedersachsen verurteilt worden (5 Jahre Gefängnis, unter Einbeziehung eines Urteils des Landgerichts Leipzig). Alles was dann auf der Flucht passiert sei, war eine Tat, so Anwalt Christoph Rühlmann. „Laut Bundesgerichtshof sind alle Taten, die nach dem Diebstahl begangen wurden, tateinheitlich passiert.“ Eine erneute Verurteilung sei deshalb unzulässig. Das Landgericht Cottbus muss nun über den Antrag entscheiden.
Hintergrund:
Es steht in dem Fall im Raum, ob es sich um einen sogenannten Strafklageverbrauch handelt. Nach diesem juristischen Prinzip darf niemand wegen derselben Tat zweimal bestraft werden. Der Staat hat seinen Strafanspruch „verbraucht“ hat, sobald eine rechtskräftige Entscheidung getroffen wurde.
Der Vorsitzende Richter Frank Schollbach ließ durchblicken, dass er eine andere Auffassung hat. Er verwies auf den zeitlichen und räumlichen Abstand zwischen dem Autodiebstahl in Niedersachsen und der Tat in Lauchhammer. „Wir nehmen keine einheitliche Tat an, sonst hätten wir das Verfahren nicht eröffnet.“
Richter, Staatsanwalt und Nebenklagevertreter wollen sich nun die Akten aus Hildesheim komme lassen und dann zum Antrag des Verteidigers Stellungnahmen abgeben.
Der Prozess wird am 19. Januar fortgesetzt. Dann sollen die ersten zeugen gehört werden.
Die Staatsanwaltschaft Cottbus wirft dem Angeklagten Mord vor. Er habe mit seiner Tat als Bandenmitglied die Beteiligung an einem Autodiebstahl verdecken wollen. Vor einem Jahr raste er in Lauchhammer den Oberkommissar aus Dresden tot. „Er fuhr mit bis zu 172 Kilometer pro Stunde durch den Ort, überholte mehrfach trotz Gegenverkehrs“, so der Staatsanwalt.
Die Zivilstreife hatte Autoschieber verfolgt. In Lauchhammer sollte der Jeep Grand Cherokee angehalten werden. Der Oberkommissar war ausgestiegen und wollte einen Nagelgurt aus dem Kofferraum holen. In diesem Moment sei der Fahrer des Pilotautos, das die Fluchtroute der Autoschieber absichern sollte, auf den Polizisten zugefahren.
Kollegen des getöteten Polizisten waren zum Prozessauftakt gekommen. Als Nebenklägerin hatte die Mutter des Oberkommissars die Verhandlung verfolgt.
Seit der vergangenen Woche erinnert ein Gedenkstein in Lauchhammer an Maximilian Stoppa.

