Daten von Personalrätin nicht ausgespäht - Freispruch für Personalchefin der Gemeindeverwaltung Großdubrau
Das Amtsgericht Bautzen hat heute die Personalchefin der Gemeindeverwaltung Großdubrau vom Vorwurf des Datenausspähens freigesprochen. Sie hatte vom Computer einer Kollegin auf den PC der damaligen Standesbeamtin und Personalrätin zugegriffen, weil angeblich der Name der Betroffenen im Computersystem geändert werden sollte. Sie hatte geheiratet. Am nächsten Tag bemerkte die Betroffene, dass ihr Drucker verstellt war. Sie forderte Aufklärung. Der damalige Bauamtsleiter – zugleich Administrator – bestätigte den Fremdzugriff. Daraufhin beschwerte sie sich beim Bürgermeister und stellte die Personalchefin zur Rede, bekam aber keine für sie befriedigenden Antworten. Deshalb stellte sie Strafantrag. Die Personalrätin beschrieb das Klima in der Gemeindeverwaltung als schlecht. Sechs Mitarbeiter hätten innerhalb von zweieinhalb Jahren gekündigt. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Personalchefin sei nicht möglich gewesen. Für den Fall nicht relevant! Wohl aber die Aussage der Personalrätin, dass jeder Mitarbeiter Zugang zum Passwort-Ordner der Gemeindeverwaltung hatte. Das bestätigte Bürgermeister Lutz Mörbe. Damit war für Richter Dirk Hertle klar: Die Angeklagte habe nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen. Gegen das Ausspähen müssten Daten besonders gesichert sein – dies sei nicht der Fall gewesen. Deshalb wurde die Angeklagte freigesprochen - so wie vom Verteidiger beantragt. Der Staatsanwalt konnte sich nicht durchsetzen. Er hatte eine Geldstrafe von 2.700 Euro gefordertEin fader Beigeschmack bleibt. Denn offen blieb, ob die Personalchefin befugt war, auf den PC der Personalrätin zu zugreifen. Dies könnte dienstrechtlich überprüft werden, so die Anmerkung des Richters.