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Daten von Personalrätin nicht ausgespäht - Freispruch für Personalchefin der Gemeinde­verwaltung Großdubrau

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Das Amtsge­richt Bautzen hat heute die Perso­nal­chefin der Gemein­de­ver­wal­tung Großdu­brau vom Vorwurf des Daten­aus­spä­hens freige­spro­chen. Sie hatte vom Computer einer Kollegin auf den PC der damaligen Standes­be­amtin und Perso­nal­rätin zugegriffen, weil angeb­lich der Name der Betrof­fenen im Compu­ter­system geändert werden sollte. Sie hatte gehei­ratet.  Am nächsten Tag bemerkte die Betrof­fene, dass ihr Drucker verstellt war. Sie forderte Aufklä­rung. Der damalige Bauamts­leiter – zugleich Adminis­trator – bestä­tigte den Fremd­zu­griff. Daraufhin beschwerte sie sich beim Bürger­meister und stellte die Perso­nal­chefin zur Rede, bekam aber keine für sie befrie­di­genden  Antworten. Deshalb stellte sie Straf­an­trag. Die Perso­nal­rätin beschrieb das Klima in der Gemein­de­ver­wal­tung als schlecht. Sechs Mitar­beiter hätten inner­halb von zweiein­halb Jahren gekün­digt. Eine vertrau­ens­volle Zusam­men­ar­beit mit der Perso­nal­chefin sei nicht möglich gewesen. Für den Fall nicht relevant! Wohl aber die Aussage der Perso­nal­rätin, dass jeder Mitar­beiter Zugang zum Passwort-Ordner der Gemein­de­ver­wal­tung hatte. Das bestä­tigte Bürger­meister Lutz Mörbe. Damit war für Richter Dirk Hertle klar: Die Angeklagte habe nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen. Gegen das Ausspähen müssten Daten  beson­ders gesichert sein – dies sei nicht der Fall gewesen. Deshalb wurde die Angeklagte freige­spro­chen - so wie vom Vertei­diger beantragt. Der Staats­an­walt konnte sich nicht durch­setzen. Er hatte eine Geldstrafe von 2.700 Euro gefor­dertEin fader Beige­schmack bleibt. Denn offen blieb, ob die Perso­nal­chefin befugt war, auf den PC der Perso­nal­rätin zu zugreifen.  Dies könnte dienst­recht­lich überprüft werden, so die Anmer­kung des Richters.