Datenschützer prüft Knöllchenkrieg auf Hauptstraße
Der sächsiche Datenschutzbeauftragte hat den Knöllchenkrieg auf der Hauptstraße untersucht. Anwohner fotografieren dort seit Wochen Falschparker und zeigen diese beim Ordnungsamt an. Zudem sorgte eine vermeintliche Kamera für Wirbel. Wie der Datenschützer am Montagnachmittag mitteilte, handelte es sich dabei um einen Projektor für Werbung. Damit sollen mehr Passanten in die Heinrichstraße gelockt werden, hieß es von den Initiatoren der Werbeaktion. Wie der Datenschützer weiter mitteilte, könne man das Fotografieren von Falschparkern aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht unterbinden.85 Anzeigen wegen FalschparkernLaut Stadtverwaltung gab es seit Jahresbeginn zwischen Ritterstraße und Goldenem Reiter 85 Anzeigen, 66 Bußgeldverfahren wurden eingenleitet. Betroffen sind unter anderem Lieferanten und Kunden der Parfümerie und des Optikers in der Hauptstraße. Datenschützer ermitteltDer Sächsische Datenschutzbeauftragte wieß daraufh hin, dass das Fotografieren zulässig sei. Das dauerhafte Filmen des öffentlichen Raumes ist dagegen nur in engen Grenzen möglich, hieß es. Bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz sind bis zu fünfstellige Geldbußen möglich.Ordnungsamt nimmt Anzeigen entgegenDie Stadtverwaltung teilte zu der Arbeit von Privatermittlern auf Anfrage folgendes mit:"Anzeigen zu Parkverstößen können bei der Bußgeldbehörde mündlich oderschriftlich angebracht werden. Eine Anzeige kann jeder erstatten; es istdabei nicht notwendig, dass der Anzeigende durch den Parkverstoß in seinenInteressen beeinträchtigt worden ist. Eine sog. Bürgeranzeige verpflichtetdie Behörde zur Prüfung, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und ihreVerfolgung geboten ist. Anzeigen von offensichtlichen Querulanten müssennicht aufgenommen werden; ebenso Anzeigen, die schon bei grober Prüfungerkennen lassen, dass keine Ordnungswidrigkeit vorliegt."