Demo in Zittau - Polizei nimmt Anzeigen auf - zwei Frauen weisen Darstellung zurück
In Zittau haben gestern Abend Gegner und Kritiker der Corona-Politik demonstriert. Nach Einschätzung der Polizei zogen rund 500 Menschen über den Ring. Die Veranstaltung war nicht angemeldet. Viele Teilnehmer trugen keinen Mund-Nase-Schutz. Sie wurden aufgefordert, die Regeln einzuhalten. Polizisten sprachen in diesem Zusammenhang Platzverweise aus und nahmen Anzeigen auf.
Ein 55-jähriger Mann sei mit einem besetzten Kinderwagen gegen die Einsatzkräfte gefahren. Auch gegen ihn wurde Anzeige erstattet. Eine 50-jährige Frau sei mit Fäusten auf Polizisten losgegangen. Bei der Aufnahme ihrer Personalien habe sie weiteren Widerstand geleistet. Dem widersprach die Teilnehmerin der Demo. „Ich habe nicht geschlagen. Sie warf den Einsatzbeamten vor, sie unsittlich angefasst zu haben. Sie habe noch am Abend mündlich Anzeige auf dem Revier in Zittau erstattet.
Wie die Polizei weiter mitteilte, sei eine Beamtin von einem Hund gebissen worden. Die Polizistin blieb unverletzt. Gegen die 22-jährige Hundehalterin wurden Ermittlungen aufgenommen. Die Betroffene widersprach der Darstellung .Das treffe nicht zu, sagte sie uns. Ihr Hund habe nur gebellt. Er würde nie beißen. “Beim Bellen hat er etwas Rotze an der Jacke der Polizistin abgeschmiert.„
Wortlaut des Polizeiberichts:
Am Montagabend hat in Zittau erneut der sogenannte “Ringspaziergang„ stattgefunden. Zur Gewährleistung der Versammlungsfreiheit sowie zur Durchsetzung der Corona-Schutz-Verordnung befanden sich mehrere Polizeibeamte des Reviers Zittau-Oberland im Einsatz. Dabei erhielten die örtlichen Einsatzkräfte weitere Unterstützung durch geschlossene Einheiten des Freistaates Sachsen.
Bei der nicht angezeigten Versammlung unter freiem Himmel, welche die Versammlungsbehörde vor Ort bestätigte, zählten die Einsatzkräfte vergleichbar viele Versammlungsteilnehmer wie den Montag zuvor. Die Personen hielten abermals die Mindestabstände nur teilweise ein und trugen zu einem Großteil keine vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung. Ab 18 Uhr erhielt die Versammlung zunehmend Zulauf und erfolgte als nicht zulässiger Aufzug entlang des Stadtringes. Die Polizei verfolgte dennoch ihren kommunikativen Ansatz und wies die Menschen an mehreren Punkten entlang des Stadtrings auf diesen Umstand hin. Insbesondere gaben die Einsatzkräfte den Personen im Aufzug durch Lautsprecherdurchsagen die Gelegenheit sich regelkonform der Corona-Schutz-Verordnung zu verhalten.
Kamen die Personen den Aufforderungen nicht nach, dokumentierten die Polizisten das Verhalten, stellten die Identitäten fest, sprachen Platzverweisungen aus und fertigten entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen.
Die Uniformierten stellten die Identitäten von zahlreichen Versammlungsteilnehmern fest und fertigten entsprechende Anzeigen gemäß des sächsischen Versammlungsgesetzes in Verbindung mit der Corona-Schutz-Verordnung.
Einen Versammlungsleiter konnten die Beamten vor Ort nicht feststellen. Aus diesem Grund erstatteten sie Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gegen Unbekannt.
Bei der Identitätsfeststellung eines 30-Jährigen fanden die Polizisten ein verbotenes Einhandmesser und stellten es sicher. Der Deutsche wird sich wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verantworten müssen.
Während einer Kontrollmaßnahme am Kreuzungsbereich zur Frauenstraße kam es zu mehren Straftaten. Im Rahmen der Identitätsfeststellung einer 22-Jährigen biss deren Hund offenbar unvermittelt eine Polizeibeamtin. Diese blieb unverletzt. Der örtliche Kriminaldienst ermittelt wegen der fahrlässigen Körperverletzung. Außerdem durchbrach ein 55-Jähriger Mann die Kontrollstelle. Der Deutsche fuhr mit einem besetzten Kinderwagen energisch gegen die Einsatzkräfte. Die Polizisten fertigten eine Anzeige wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Im weiteren Verlauf machte sich auch eine 50-Jährige wegen eines tätlichen Angriffs strafbar. Die Deutsche stieß mit ihren Fäusten unvermittelt gegen die Ordnungshüter. Als sie ihre Personalien aufnehmen wollten, leistete die Frau weiteren Widerstand.
Ein 42-jähriger Radfahrer zeigte beim Vorbeifahren an den Einsatzkräften den Mittelfinger. Der Mann pustete bei der Anzeigenaufnahme umgerechnet 2,06 Promille. Es folgten Anzeigen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und der Beleidigung sowie die Untersagung der Weiterfahrt.