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Deutsch-Pole wegen Beihilfe zum Autodiebstahl verurteilt

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Das Landge­richt Görlitz hat einen Deutsch-Polen wegen Beihilfe zu Autodieb­stählen in vier Fällen zu zwei Jahren auf Bewäh­rung verur­teilt. Die Kammer folgte damit den Anträgen von Staats­an­walt­schaft und Vertei­di­gung. Das Gericht kam zu der Überzeu­gung, dass der 38-jährige Famili­en­vater nicht direkt an den Diebstählen betei­ligt war, sondern als Fahrer. Er habe auch nichts vom Erlös der gestoh­lenen Autos bekommen. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig. Angeklagt war ursprüng­lich banden­mä­ßiger Diebstahl.