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  • Das brennende Wohnhaus Anfang November vergangenen Jahres

Die Mutter umgebracht - vier Jahre und drei Monate für Oberlausitzer

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Das Landgericht Görlitz hat heute einen 64-jährigen Mann aus Großhennersdorf wegen Mordes und schwerer Brandstiftung zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Er hatte Feuer gelegt, um sich und seine pflegebedürftige Mutter umzubringen. Die 86-Jährige starb kurz nach der Tat im Krankenhaus.  

Sie zu pflegen, sie dreimal in der Nacht auf den Toilettenstuhl zu setzen, sei ihm zu viel gewesen, so der Richter. Der Angeklagte habe die Klingelanlage stromlos geschaltet, den Telefonhörer neben die Gabel gelegt und den Rauchmelder abmontiert. Als die Mutter eingeschlafen war, setzte er das Haus in Brand.  Sie habe nicht sterben wollen, er habe ihre Wehrlosigkeit ausgenutzt. Deshalb erkannte das Gericht auf Mord und folgte nicht dem Staatsanwalt, der auf Totschlag plädiert hatte.  

Von einer lebenslänglichen Haftstrafe aber sah die Kammer ab. Sie begründete das mit der besonderen Lebenssituation des Angeklagten. Durch eine schwere Depression und mangelnde Sozialkompetenzen  sei seine Steuerungsfähigkeit stark eingeschränkt gewesen. Die Mutter wollte nicht ins Pflegeheim. Auch er habe das abgelehnt.  „Für ihn war die Perspektive trostlos.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe beantragt.