Prozess zu Drama in Mücka - Angeklagter bestreitet Tötungsabsicht
Er soll versucht haben, seine Ehefrau umzubringen, mit einem Küchenmesser, mit dem er sich zuvor selbst Verletzungen beigebracht hatte. Sie konnte die Attacke abwehren, sich mit einem Tritt zwischen seine Beine befreien und flüchten. Seit heute muss sich der 49-jährige Berufskraftfahrer wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Görlitz verantworten. Der schmächtige Mann wurde in Handschellen in den Verhandlungssaal geführt. Seine Frau kam auf Krücken gestützt. Sie nahm ihm gegenüber Platz.
„Du stirbst jetzt!“
Die Tat geschah im Juli vergangenen Jahres in der gemeinsamen Wohnung in Mücka bei Niesky. Sie habe im Kinderzimmer auf dem Bett gesessen. Als sie aufstehen wollte, habe er sie zurückgestoßen und mit einer Hand mit dem Messergriff ihr auf den Kopf geschlagen und sie mit der anderen Hand gewürgt, so die Anklage. Mit den Worten „Du stirbst jetzt!“ soll er das Messer erhoben und damit auf ihre Brust gezielt haben.
Die Ehefrau konnte sich bei Nachbarn in Sicherheit bringen. Unmittelbar danach kam eine Zeugin in die Wohnung. Es gab ein Gerangel. Der Angeklagte habe sich auf sie gesetzt und sie begonnen zu würgen, so Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu. „Du stirbst jetzt, du V…“, soll er dabei gerufen haben. Nach zwei Minuten ließ er jedoch von ihr ab. „In diesem Fall hatte er keine Tötungsabsicht.“
„Er wollte seine Ehefrau nicht töten“
Der Angeklagte , ein gelernter Maler, will sich zu den Vorwürfen äußern – und zwar am nächsten Verhandlungstag. Verteidiger Hagen Richter sagte uns: „Er wollte seine Ehefrau nicht töten. Er bestreitet die Absicht.“
Während die Anklage verlesen wurde, war keine emotionale Regung zu erkennen, keine Gefühlsausbrüche, weder auf der einen wie auf der anderen Seite, keine Tränen, keine bösen Blicke. Das wollte der Verteidiger nicht kommentieren. Man sei jedenfalls nicht völlig getrennt und gegensätzlich eingestellt, sagte er. Die Ehefrau wollte sich uns gegenüber nicht zur Tat äußern. Ihre gegenüber dem Ermittlungsrichter gemachten Aussagen wurden per Video aufgezeichnet. Sie werden in die Beweisaufnahme in der Verhandlung eingebracht.
Der Prozess wird am 7. Februar fortgesetzt.