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Dynamo-Einspruch erneut zurückgewiesen

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Am Ende blieb Dynamo Dresden nicht mehr als das Wissen, im Recht gewesen zu sein. Denn obwohl Schiedsrichter Michael Bacher am Montag eine Fehlentscheidung einräumte, wies das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Einspruch des Zweitligisten gegen die Wertung des 2:3 gegen Darmstadt auch in zweiter Instanz ab. „Die Entscheidung des Schiedsrichters hätte auch anders getroffen werden können“, sagte Richter Hans E. Lorenz. Es ehre den jungen Schiedsrichter, dass er den Fehler zugegeben habe.

Bei dem Spiel am 7. Februar hatte Dynamos Stürmer Patrick Schmidt in der 72. Minute den vermeintlichen Ausgleich erzielt. Doch dann war das Tor nach Intervention des Videoschiedsrichters (VAR) Florian Badstübner von Referee Bacher wegen Abseits aberkannt worden. Dynamo hatte argumentiert, dass der VAR unberechtigterweise eingegriffen habe.

Der 29 Jahre alte Bacher aus Amering hatte im Gegensatz zum VAR erst gar nicht gesehen, dass Jannis Nikolaou in abseitsverdächtiger Position stand. Er schaute sich auf dem Kontrollschirm die Szene noch einmal an, entschied auf Abseits, nahm das Tor zurück - lag damit nach eigener Aussage aber daneben. „Im Nachhinein muss ich anerkennen, dass es die bessere Entscheidung gewesen wäre, das Tor anzuerkennen“, räumte er ein. Nikolaou stand bei dem Freistoß passiv im Abseits, griff bei der Entstehung des Tores nicht ein.

„Die Entscheidung in Frankfurt hat uns nicht überrascht, weil wir mit der Argumentation des Sportgerichtes rechnen mussten. Wir sind als Geschäftsführung grundsätzlich dazu verpflichtet, Schaden von unserem Verein fernzuhalten. Daher mussten wir diesen Vorgang rund um das Eingreifen des ‚Video Assistant Referees‘ auch im Sinne des Fußballs vom DFB-Sportgericht überprüfen lassen, weil er unserer Meinung nach nicht hätte eingreifen dürfen, da zu keinem Zeitpunkt eine klare Fehlentscheidung des Schiedsrichters vorlag“, erklärte Dynamos Sportgeschäftsführer Ralf Minge.

In der mündlichen Verhandlung berief sich das Gericht ebenso wie der DFB-Kontrollausschuss auf die Tatsachenentscheidung des Referees und sah auch keinen Regelverstoß durch das Eingreifen des VAR in Köln. Richter Lorenz bekräftigte noch einmal, dass die Entscheidungsbefugnisse zwischen VAR und Schiedsrichter klar zugunsten des Unparteiischen vor Ort geregelt sind. „Der Fahrer des Fahrzeugs ist der Schiedsrichter. Er entscheidet, ob er links oder rechts herum fährt“, sagte Lorenz.

Dynamo Dresden hat jetzt noch die Möglichkeit in der nächsten Instanz vor das DFB-Bundesgericht zu ziehen. Ob die Schwarz-Gelben diesen Schritt gehen werden, wird in den nächsten Tagen entschieden.