Ehemalige Görlitzer Staatsanwältin plaudert Dienstgeheimnis aus
Eine wegen Verletzung eines Dienstgeheimnisses verurteilte ehemalige Görlitzer Staatsanwältin hat die Strafe angenommen. Ihr Verteidiger zog die Berufung in ihrem Namen zurück. Die Juristin war vom Amtsgericht Görlitz zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro verurteilt worden. Zur Verhandlung gestern ließ sie sich per Vollmacht vertreten.
Die Staatsanwältin war in der OK, also der Abteilung Organisierte Kriminalität der Staatsanwaltschaft Görlitz. Ihre Kollegen ließen vor eineinhalb Jahren eine Drogenbande hochgehen. Sie war für den Bereitschaftsdienst eingeteilt, hatte drei Haftbefehle beantragt. Später ließ sie ihre Freude darüber bei Instagram raus. Der Richter zitierte den Post: „Hallo, Ihr Lieben. Meine erste Bereitschaftswoche ist rum, am zweiten Tag drei Haftbefehle. Über die Telefonüberwachung wussten wir über alles Bescheid.“
Die Juristin arbeitet nicht mehr als Staatsanwältin. Sie hat sich einen anderen Job im öffentlichen Dienst in einem anderen Bundesland gesucht.
