Ein Salatblatt in Zittau und die juristischen Folgen
Mit dem Sturz einer Kundin in einem Einkaufsmarkt in Zittau befasst sich derzeit das Landgericht Görlitz. Die Frau war nach eigenen Angaben in der Gemüseabteilung auf einem Salatblatt ausgerutscht. Sie zog sich dabei eine Handverletzung zu und war sechs Wochen arbeitsunfähig. Die Klägerin will 3.500 Euro Schmerzensgeld.
Der Richter wollte es zu Prozessbeginn am vergangenen Freitag genau wissen. Die Frau stand auf und deutete die Sturzbewegung an. Der Boden sei schmierig-feucht gewesen. Sie wollte sich noch an einer Kiste festhalten, war aber weggerutscht. Ein älterer Herr, der Kartoffeln aus einer Stiege pulte, hörte ein „Au, Au“. Er drehte sich um, wollte der Frau helfen. „Sie hatte Zettel und Kugelschreiber in der Hand und verlangte: 'Sie sind Zeuge, Sie müssen mir Ihre Adresse geben!' “. Eine Verkäuferin erklärte, dass alle zwei Stunden aufgeräumt und der Boden - bei Verschmutzungen - gesäubert werde.Dagegen bestreitet der der Betreiber des Einkaufsmarktes, dass die Kundin auf dem Salatblatt ausgerutscht ist.
Der Prozess wird am 29. April fortgesetzt.