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Einbruch in Zittauer Antikhandel - nur noch ein Angeklagter

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Für den Einbruch in einen Zittauer Antikhandel muss sich nur noch ein Angeklagter verantworten. Das Landgericht Görlitz stellte das Verfahren gegen die beiden anderen Angeklagten ein – mit der Begründung der – so wörtlich – zu dünnen Beweislage. Die zwei Brüder im Alter von 38 und 42 Jahren hatten die Tat bestritten.

Bei dem Einbruch waren  u.a. Porzellan, historische Bücher, eine Standuhr, Modellautos, Fenstergriffe und Türbeschläge gestohlen worden. Der Prozess gegen den dritten Angeklagten - den 22-jährigen Neffen aus der Familie - wird am kommenden Dienstag fortgesetzt