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Eine Ohrfeige zieht juristische Kreise

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Es geschieht in einem Bruchteil einer Sekunde. Die Hand rutscht aus. Klatsch. Eine Ohrfeige. So soll es in Zittau passiert sein. Einer Mutter gingen offenbar die Nerven durch. Ihr damals zwölf Jahre alter Sohn sollte etwas aus der Wohnung zu ihr herunter bringen. Er zog die Wohnungstür zu, vergaß aber den Schlüssel. Die Sache wäre eigentlich kaum erwähnenswert, würde sich nicht seit mehr als vier Jahren schon die Justiz damit beschäftigen – mit der juristischen Bewertung einer Ohrfeige.

 Gang durch die Instanzen

Den Anstoß hatte eine wachsame Nachbarin gegeben. Pflichtbewusst brachte sie  die Ohrfeige zur Anzeige. Der Fall nahm Fahrt auf und den Gang durch die Instanzen. Zunächst wurde vor dem Amtsgericht Zittau verhandelt. Heraus kam ein Freispruch. Die Staatsanwaltschaft ging in Berufung. So wurde die Ohrfeige ein Fall für das Landgericht in Görlitz. Der Berufungsrichter wollte die „Ohrfeige“ beerdigen, also den Fall wegen Geringfügigkeit einstellen.

Training für „gewaltbereite Frauen im sozialen Nahraum“ geschwänzt

Das aber gefiel der Staatsanwaltschaft gar nicht. Sie legte Einspruch ein und forderte, dass die Mutter einen Kurs belegt – ein Training für „gewaltbereite Frauen im sozialen Nahraum“. Tat sie aber nicht. So wurde der Fall wieder aufgerollt. Der Richter bestellte 15 Zeugen und war danach so schlau wie zuvor. Dass die Mutter ihren Sohn auch getreten haben soll, schloss eine Gutachterin aus. Sie konnte keine zusätzlichen Gewaltspuren feststellen. Mittwoch dieser Woche fällte der Richter ein Urteil: Die Mutter soll eine Geldstrafe von 240 Euro zahlen, wenn sie sich in der Bewährungszeit etwas zu Schulden kommen lässt.

Revision zum Oberlandesgericht zugelassen

Damit könnte die Ohrfeige nun zu den Akten gelegt werden. Könnte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine härtere Strafe gefordert: Drei Monate auf Bewährung. Die Verteidigung hingegen: Freispruch. Revision zur nächst höheren Instanz ist möglich. In einer Woche werden wir wissen, ob das Sächsische Oberlandesgericht die Ohrfeige aufgetischt bekommt.