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Einmalige Corona-Hilfe für 20 Vereine im Kreis Görlitz

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20 Vereine im Kreis Görlitz können eine einmalige Corona-Hilfe bekommen. Bürgerstiftung Zivita und Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien vergeben je 500 Euro.

Was sind die Bedingungen? 

Vereine müssen nachweisen, dass sie durch die Corona-Regelungen Nachteile erlitten haben, also zum Beispiel Veranstaltungen ausgefallen sind. Weitere Voraussetzung ist die Gemeinnützigkeit. Außerdem dürfen sie sich nicht doppelfinanzieren. Anträge werden bis 31. Januar angenommen. Das Formular steht auf der Internetseite der Bürgerstiftung www.zivita.de.

Eine Jury entscheidet, welche 20 Vereine den Zuschuss erhalten.