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Er wollte seine Schule anzünden - heute wurde der Bischofswerdaer verurteilt

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Der Amoktäter von Bischofswerda wird die nächsten Jahre in der Psychiatrie zubringen.  Das Landgericht in Bautzen ordnete heute an, dass der 17-Jährige in den sogenannten Maßregelvollzug kommt. Der Angeklagte sei vermindert schuldfähig. Die Jugendkammer unter Vorsitz von Friedrich-Leopold Graf zu Stolberg verurteilte den Bischofswerdaer außerdem zu einer fünfjährigen Jugendstrafe.

Der Jugendliche  hatte im August vergangenen Jahres versucht, seine ehemalige Schule anzuzünden. Auf einen Grundschüler, der ihn zufällig bei der Vorbereitung der Tat überraschte, stach er ein und verletzte  ihn schwer.  Nur durch das beherzte Handeln des Hausmeisters konnte der Täter gestoppt werden.

In ihren Plädoyers forderten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung und der Anwalt des verletzten Jungen die Unterbringung im Maßregelvollzug.  Zusätzlich verlangte der Anklagevertreter sechs Jahre Jugendhaft. Der Angeklagte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Er schwieg während der gesamten Verhandlung. Er hatte drei Monate vor der Tat eine Gartenlaube angezündet. Danach soll in ihm der Entschluss gereift sein, seine alte Schule anzuzünden. Warum, diese Frage blieb auch im Prozess unbeantwortet.

 Dem verletzten Opfer gehe es inzwischen den Umständen gut. „Aber er  klagt noch über Bewegungseinschränkungen“, sagte uns sein Anwalt Tom Arnold.

Wie lange der Verurteilte in der Psychiatrie bleibt, hängt vom Therapieerfolg. „Mein Mandant wird so lange dort sein, bis von ihm keine Gefahr mehr ausgeht“, sagte uns Verteidiger Matthias Ketzer. Die Zeit im Maßregelvollzug wird auf die verhängte Jugendstrafe angerechnet. Kann sein, dass er sie dann nicht mehr absitzen muss, sie zur Bewährung ausgesetzt wird.

Audio:

Tom Arnold, Anwalt des niedergestochenen Grundschülers