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Erinnerungslücken bei Geiselnehmer von Weißkeißel

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Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt – auch über die Grenzen der Lausitz hinaus. Ein Libanese nahm  im vergangenen Sommer vor dem Asylbewerberheim Weißkeißel seinen kleinen Sohn als Geisel und drohte sich und das Kind zu töten. Er hielt dem achtjährigen Jungen ein Messer und ein abgebrochenes Stück einer Glasflasche an den Hals. Außerdem übergoss er sich mit einem Desinfektionsmittel und zog ein Feuerzeug aus der Tasche. Seit heute wird der Fall vor dem Landgericht Görlitz verhandelt.

Reporter Knut-Michael Kunoth hat für uns den Auftakt verfolgt. Hat sich der Angeklagte zum Vorwurf geäußert?

Sein Anwalt hat sich geäußert. Er erklärte, dass sich sein Mandant an die  Tat nicht mehr erinnern kann. Er habe sich – so sagte der Verteidiger – in einer psychischen Ausnahmesituation befunden. Zugleich forderte er das Gericht auf, die Schuldfähigkeit des Angeklagten genau zu prüfen.

Psychische Ausnahmesituation – hat er das näher erläutert?

Ja. Dazu nannte er verschiedene Faktoren. Sein Mandant ist auf ein starkes Schmerzmittel angewiesen. Er hat eine Rückenverletzung. Die wurde ihm angeblich in seiner Heimat mit einem Gewehrkolben zugefügt. Das Medikament mit dem Namen „Tramadol“ bekam er in Weißkeißel regelmäßig verschrieben. Doch als sein Hausarzt in den Urlaub gegangen war, hatte er nichts mehr. Er nahm stattdessen ein anderes Schmerzmittel, und er trank Alkohol. Außerdem habe er sich  mehrmals von einem Mitbewohner provoziert gefühlt. Der habe sich in sein Leben eingemischt. Und: Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Der Libanese befürchete, dass er seine schwangere Ehfrau und die beiden Kinder abgeschoben werden.

Und wie geht es nun weiter in dem Verfahren?

Das Gericht wird mehrere Zeugen hören und einen Gutachter. Er soll vor allem die Frage beantworten, ob oder in welchem Umfang der Angeklagte schuldfähig ist. Unstrittig scheint die Geiselnahme. Von der Tat gibt es ein Polizeivideo. 

Der Prozess wird am 5. Februar fortgesetzt.