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Ermittlungen gegen Görlitzer Polizeiprä­sidenten eingestellt

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Die Staats­an­walt­schaft hat das Ermitt­lungs­ver­fahren gegen den Görlitzer Polizei­prä­si­denten Conny Stiehl einge­stellt.  Gegen Stiehl war im Zusam­men­hang mit dem Vorfall vor einem Einkaufs­markt im Mai in Arnsdorf (Kreis Bautzen) Straf­an­zeige wegen Volks­ver­het­zung gestellt worden. Vier Bewohner hatten einen Asylbe­werber an einen Baum gebunden. Der Iraker soll zuvor die Kassie­rerin bedroht haben. Staats­an­walt Till Neumann sagte unserem Sender: „Der Polizei­prä­si­dent hat sich nicht der Volks­ver­het­zung strafbar gemacht, denn keines der Tatbstands­merk­male ist erfüllt“.

Stiehl hat das Festhalten eines psychisch kranken Flücht­lings auf einer Presse­kon­fe­renz Anfang Juni  teilweise gerecht­fer­tigt. „Durch die Erregt­heit des Asylbe­wer­bers war das Festhalten sinnvoll, ich tu mich schwer zu sagen, notwendig“, sagte er damals. Daraufhin war gegen ihn Straf­an­zeige gestellt worden.

Einge­stellt wurden außerdem die Ermitt­lungen gegen zwei Polizisten. Ihnen war Straf­ver­ei­te­lung im Amt vorge­worfen worden. „In der aufge­heizten Atmosphäre vor Ort war seiner Zeit nicht zu ermit­teln, wer den Iraker an den Baum gefes­selt hatte. Diese Ermitt­lungen konnten erst im Nachgang geführt werden“, so Staats­an­walt Neumann.

Noch nicht abgeschlossen sind die Unter­su­chungen gegen den Asylbe­werber und die vier Arnsdorfer, die den Iraker an den Baum gebunden hatten.

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Reporter Knut-Michael Kunoth