Erpresserverfahren gegen Ex-Zittauer eingestellt
Das Amtsgericht Zittau hat ein Erpresserverfahren eingestellt. Der Angeklagte geht damit straffrei aus. Dem ehemaligen Zittauer war vorgeworfen, mit seinem inzwischen verstorbenen Freund von einem gemeinsamen Sexpartner über 6.000 Euro erpresst zu haben.
Der Sexpartner war HIV-positiv. Das hatte er den Beiden offenbar verschwiegen. Daraufhin sollen sie ihn erpresst haben. Falls er nicht zahle, wollten sie ihn anzeigen und alles seinen Bekannten sagen. Der Vorfall liegt schon mehr als fünf Jahre zurück. Das war ein Grund für die Einstellung des Verfahrens. Der Tod des Hauptbeschuldigten und die geistige Verfassung seines Freundes – ein anderer.
Außerdem sprach der Richter von einem gewissen Mitverschulden des Erpressten. Er habe seine HIV-Infektion verschwiegen.