Erweiterte Maskenpflicht in Cottbus
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Cottbus erweitert die Maskenpflicht. Sie gilt ab heute auch in Fußgängerzonen, so z.B. in der „Sprem“, wenn der Abstand von mindestens 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Das gelte auch für Wochen- und andere Märkte sowie die Malls großer Einkaufszentren und andere Gebäude mit Geschäften, kündigte am Abend die Stadtverwaltung an.
Außerdem wird eine Sperrstunde für Gaststätten und ein Alkoholverkaufsverbot eingeführt, und zwar in der Zeit von 23 und 6 Uhr.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Cottbus: www.cottbus.de.