Ex-ASB-Geschäftsführer von Görlitz klagt gegen Kündigung - außergerichtliches Gesprächsangebot
Der gefeuerte Görlitzer ASB-Geschäftsführer und sein früherer Arbeitgeber wollen noch einmal das Gespräch außerhalb des Gerichts suchen. Ob sie zu einem Kompromiss finden, ist fraglich. Heute wurde der Fall vor dem Landgericht Görlitz verhandelt. Der Ex-ASB-Chef hat gegen seine fristlose Kündigung geklagt.
Eineinhalb Jahre hatte er den Chefposten inne. Im Januar wurde er zunächst ordentlich, zwei Wochen später fristlos gekündigt. Sein ehemaliger Arbeitgeber rechtfertigte das Vorgehen mit mehreren Gründen. So soll der damalige Geschäftsführer z.B. nicht rechtzeitig um ein Ersatzobjekt für die Kurzzeitpflege gekümmert sowie Unterlagen im Büro und auf seinem Laptop vernichtet haben. Das weist der Gefeuerte zurück. Sollte er Erfolg haben, muss ihm der ASB noch Gehalt bis Ende September zahlen.