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Ex-ASB-Geschäftsführer von Görlitz klagt gegen Kündigung - außergerichtliches Gesprächsangebot

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Der gefeu­erte Görlitzer ASB-Geschäfts­führer und sein früherer Arbeit­geber wollen noch einmal das Gespräch außer­halb des Gerichts suchen. Ob sie zu einem Kompro­miss finden, ist fraglich.  Heute wurde der Fall vor dem Landge­richt Görlitz verhan­delt. Der Ex-ASB-Chef hat gegen seine frist­lose Kündi­gung geklagt. 

Einein­halb Jahre hatte er den Chefposten inne. Im Januar wurde er zunächst ordent­lich, zwei Wochen später fristlos gekün­digt. Sein ehema­liger Arbeit­geber recht­fer­tigte das Vorgehen mit mehreren Gründen. So soll der damalige Geschäfts­führer  z.B. nicht recht­zeitig um ein Ersatz­ob­jekt für die Kurzzeit­pflege geküm­mert sowie Unter­lagen im Büro und auf seinem Laptop vernichtet haben. Das weist der Gefeu­erte zurück. Sollte er Erfolg haben, muss ihm der ASB noch Gehalt bis Ende September zahlen.