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Fahrschüler verklagt Landratsamt Görlitz

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Ein ehemaliger Fahrschüler hat das Landratsamt Görlitz auf Schadensersatz verklagt. Er wurde nicht zur praktischen Prüfung zugelassen, weil die Fahrerlaubnisbehörde irrtümlich in seine Unterlagen eingetragen hatte, dass er Brillenträger sei. Das stimmte aber nicht. Er durfte nicht zur Prüfung antreten. Mit dem Fall befasst sich derzeit das Landgericht Görlitz. 

Es geht um die Prüfungsgebühr.  Die hatte der Fahrschüler bezahlt. Das Geld will er nun zurück. Die Behörde aber stellt  sich quer. Sie gesteht zwar ein, dass ein Fehler gemacht wurde. Das aber begründe keinen Schadensersatz und schon gar nicht eine Amtspflichtverletzung.

Beide Seiten schenkten sich gestern zu Verhandlungsbeginn nichts, sie blieben auf ihren Positionen. Der Prüfer hätte ja jederzeit in der Behörde anrufen und das Problem auf dem kurzen Weg klären können, so die Anwältin des Amtes. Und überhaupt: Der Fahrschüler hätte das Geld zurückfordern müssen. Fahrschule und Dekra hätten sich geweigert, den Betrag zurückzuerstatten, konterte der Anwalt des Fahrschülers.

Das Urteil folgt.