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Feiern mit bis zu 75 Gästen in der Niederlausitz erlaubt

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Private Feiern im brandenburgischen Teil der Lausitz  und den anderen Regionen des Landes sind künftig nur noch mit bis zu 75 Gästen erlaubt. Das hat heute die Landesregierung in Potsdam festgelegt. Die Beschränkung gilt für Wohnungen und Gärten, nicht aber für Feiern in Gaststätten.

Verboten bleiben Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern, und zwar bis Neujahr 2021. Wer sich weigert, einen Mund-Nase-Schutz in Bussen und Bahnen  sowie beim Einkauf zu tragen, wird mit einem Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro bestraft. In Restaurants können bis zu sechs Gäste aus unterschiedlichen Haushalten an einem Tisch ohne Abstand sitzen.

Auch erotische Massagen sind wieder erlaubt.