Finanzielle Hilfe für Jäger im Kampf gegen die Schweinepest
Jäger in der Oberlausitz bekommen Hilfe im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest. Die Sächsische Landesregierung hat eine Aufwandsentschädigung von bis zu 100 Euro beschlossen. Derzeit werde das Verfahren dafür erarbeitet, sagte uns eine Sprecherin des Sozialministeriums. Erwogen wird eine Auszahlung in zeitlichen Abschnitten. Das Ministerium hält jedoch weiter an der vor einem halben Jahr verabschiedeten Wildschwein-Verordnung fest und sieht keinen Änderungsbedarf. Jäger aus dem Kreis Görlitz beklagen zusätzliche Kosten. Sie müssen von erlegten Tieren Blutproben nehmen und einschicken. Erst wenn die Ergebnisse da sind, dürfen sie das Wildbrett veräußern, sondern müssen es in Kühlzellen frischhalten. Das kann mehrere Tage dauern. Außerdem müssen sie Schwarte und Aufbruch entsorgen.
Die Hilfen in der Übersicht:
Ein Beispiel:
Wird ein gesundes, weibliches Stück Schwarzwild erlegt, kann der Jäger folgende Aufwandsentschädigungen beantragen:
10 Euro für die Probenahme,
40 Euro sofern es sich um ein weibliches Tier handelt,
50 Euro sofern die Entsorgung von Aufbruch und Schwarte angeordnet ist.
Das steuert das Sozialministerium bei:
• 10 EUR für die Probennahme zur virologischen Untersuchung bei gesund erlegtem Schwarzwild – dies bei den stichprobenartigen Beprobungen im gesamten Freistaat – wie auch bei den angeordneten Untersuchungen aller in den Landkreisen Bautzen und Görlitz erlegten Wildschweine (Gibt es schon),
• 30 EUR für jedes durch den Jagdausübungsberechtigten beim Veterinäramt gemeldetes Indikatortier (Fallwild, Unfallwild, vor dem Erlegen krank angesprochenes Schwarzwild, Stücke, die beim Aufbrechen pathologische Veränderungen zeigen) im gesamten Freistaat Sachsen (Gibt es schon),
• 30 EUR für die Unterstützung der Veterinärämter durch die Jagdausübungsberechtigten bei Kennzeichnung, Probenahme, Bergung, Beseitigung von Indikatortieren nach dessen Weisung – im gesamten Freistaat Sachsen (Beschlossen, in Vorbereitung),
• 40 EUR für die Erlegung der Erlegung und Beprobung weiblichen Schwarzwildes in den von der Allgemeinverfügung der Landesdirektion betroffenen Jagdbezirken (derzeit in den Landkreisen Bautzen und Görlitz) (Beschlossen, in Vorbereitung).
Das kommt vom Landwirtschaftsministerium:
• staatliche Anerkennung in Höhe von 50 EUR für die Erlegung und Versorgung von Wildschweinen für die gemeinschaftlichen Jagdbezirke und Eigenjagdbezirke, in welchen gemäß Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen die Beprobung sämtlichen erlegten Schwarzwilde sowie die Entsorgung des Aufbruchs und der Schwarte angeordnet ist (derzeit in den Landkreisen Bautzen und Görlitz) (Geplant).