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Flüchtlings­un­ter­bringung: Ulbig ändert Städtebau­för­der­richtlinie

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Die Flücht­lings­strom nach Sachsen reißt nicht ab und eine der größten Fragen bleibt die nach der Unter­brin­gung der Menschen. Um zusätz­li­chen Wohnraum zu schaffen hat das Innen­mi­nis­te­rium die Städte­bau­för­der­richt­linie verän­dert. Damit sollen Anreize geschaffen werden, schnell zusätz­li­chen Wohnraum für Flücht­linge zu schaffen. So könnten Wohnungs­un­ter­nehmen und -genos­sen­schaften Zuschüsse für die Gebäu­de­sa­nie­rung beantragen. Flücht­linge müssten aber nicht zwangs­läufig in diesen Gebäuden unter­ge­bracht werden, sagte Innen­mi­nister Markus Ulbig unserem Sender. Anträge nehmen ab sofort die Stadt­ver­wal­tungen entgegen.Flücht­linge sollen in Sachsen auch auf ihre sprach­liche und beruf­liche Kompe­tenz getestet werden. Die Landes­ar­beits­agentur will in dreimo­na­tigen Kursen heraus­finden, wie fit die Asylbe­werber für den Arbeits­markt sind. Bei Defiziten könnten weitere Ausbil­dungs­maß­nahmen festge­legt werden. Das Programm umfasst 400 Plätze. Es soll im November beginnen. Die Landes­ar­beits­agentur geht davon aus, dass Flücht­linge nach einer Ausbil­dung und mit guten Deutsch-Kennt­nissen auf dem Arbeits­markt gute Chancen haben. In zehn Jahren werden in Sachsen mehr als 400 000 Fachkräfte gebraucht.