Freiheitsstrafe für Hehler aus Görlitz rechtskräftig
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Das Urteil gegen einen wegen Hehlerei zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Görlitzers ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten. Der Mann hatte von anderen erschwindelte Waren über einen An- und Verkaufladen in der Görlitzer Innenstadt gewinnbringend weiterverkauft. Der Verurteilte muss nun auch 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.