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Freispruch für Ex-Mitarbeiter von Bad Muskauer Behindertenwerkstatt ist rechtskräftig

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Ein ehemaliger Mitarbeiter einer Behindertenwerkstatt in Bad Muskau hat den Persilschein erhalten. Der Freispruch vom Vorwurf,  sich vor einer halbnackten Frau befriedigt zu haben, ist rechtskräftig geworden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Betroffene haben ihre Berufungen zurückgezogen. Der Fall sollte gestern in zweiter Instanz in Görlitz verhandelt werden.