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Freispruch für Görlitzer Taxifahrer

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Das Amtsge­richt Görlitz hat einen Taxifahrer freige­spro­chen. Er hatte sich gewei­gert, zwei Fahrgäste mitzu­nehmen, weil ihr Gepäck nicht in den Koffer­raum passte und auf den Fondsitzen nicht verstaut werden. Zugleich bot er ihnen an, ein Großraum­taxi zu rufen. Der Chauf­feur sollte ein Ordnungs­geld von 200 Euro zahlen. Dagegen war er heute vor Gericht gezogen.

Die beiden Urlauber waren von einer Indone­sien-Reise auf dem Görlitzer Bahnhof angekommen. Dabei hatten sie zwei große Koffer und zwei prall­volle Rucksäcke. Die passten aber nicht in den Koffer­raum. Das ließ der Richter heute auf dem Hof des Amtsge­richts überprüfen. Das Pärchen musste die Gepäck­stücke mitbringen, der Taxifahrer seinen Wagen. Am Ende entschied der Richter: Freispruch für den Chauf­feur!

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Taxifahrer Andreas Ueber­schär