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Freispruch für prügelnden Polizisten

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Polizei­ge­walt ist in gewissem Rahmen durchaus legitim. So sieht es zumin­dest das Chemnitzer Landge­richt. Es sprach einen 29-jährigen Bereit­schafts­po­li­zisten vom Vorwurf der Körper­ver­let­zung im Amt frei. Der Mann hatte unter anderem bei einer Cegida-Demo einen Gegen­de­mons­tranten geschlagen. Nach Ansicht des Richters war das verhält­nis­mäßig, weil sich der 16-Jährige bei seiner Festnahme aufge­bäumt hatte. Das Amtsge­richt verur­teilte den Polizisten deshalb letztes Jahr zu einer Geldstrafe. Dagegen ging er in Berufung. Das neuer­liche Urteil ist noch nicht rechts­kräftig. Unklar ist bisher, ob die Staats­an­walt­schaft gegen die Freisprüche in Berufung geht. Im ersten Fall aus dem September 2014 sah das Gericht den Tatvor­wurf nicht bestä­tigt. Der zweite Vorfall am Rande einer Demons­tra­tion gegen das islam- und fremden­feind­liche Pegida-Bündnis im Februar 2015 sorgte seiner­zeit für Gesprächs­stoff. Die damalige Aktion ist auf Video festge­halten: Ein 16 Jahre alter Schüler wird von zwei Polizisten abgeführt, weil sie wegen Vermum­mung seine Identität feststellen wollen. Als er sich - einge­klemmt zwischen beide Beamten - beim Gehen leicht aufrichtet, schlägt einer der Polizisten ihn in den Magen. Nach Ansicht des Richters war das zwar eine Körper­ver­let­zung, aber als polizei­liche Maßnahme statt­haft.