Freispruch für prügelnden Polizisten
Polizeigewalt ist in gewissem Rahmen durchaus legitim. So sieht es zumindest das Chemnitzer Landgericht. Es sprach einen 29-jährigen Bereitschaftspolizisten vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt frei. Der Mann hatte unter anderem bei einer Cegida-Demo einen Gegendemonstranten geschlagen. Nach Ansicht des Richters war das verhältnismäßig, weil sich der 16-Jährige bei seiner Festnahme aufgebäumt hatte. Das Amtsgericht verurteilte den Polizisten deshalb letztes Jahr zu einer Geldstrafe. Dagegen ging er in Berufung. Das neuerliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Unklar ist bisher, ob die Staatsanwaltschaft gegen die Freisprüche in Berufung geht. Im ersten Fall aus dem September 2014 sah das Gericht den Tatvorwurf nicht bestätigt. Der zweite Vorfall am Rande einer Demonstration gegen das islam- und fremdenfeindliche Pegida-Bündnis im Februar 2015 sorgte seinerzeit für Gesprächsstoff. Die damalige Aktion ist auf Video festgehalten: Ein 16 Jahre alter Schüler wird von zwei Polizisten abgeführt, weil sie wegen Vermummung seine Identität feststellen wollen. Als er sich - eingeklemmt zwischen beide Beamten - beim Gehen leicht aufrichtet, schlägt einer der Polizisten ihn in den Magen. Nach Ansicht des Richters war das zwar eine Körperverletzung, aber als polizeiliche Maßnahme statthaft.