++ EIL ++

Freispruch im Bautzener Lügendetektor-Prozess

Zuletzt aktualisiert:

Dieser Fall könnte Präzedenzcharakter bekommen. Das Amtsgericht Bautzen hat einen 44-jährigen Mann aus Göda vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Mädchens freigesprochen. Der Tatvorwurf erhärtete sich offenbar nicht. Der Richter hatte nicht nur das neunjährige Mädchen und sein Mutter befragt. Er bezog auch die Ergebnisse eines Lügendetektor-Tests in seine Entscheidung ein. Der Angeklagte bestritt den Vorwurf. Er hatte sich dem Test freiwillig unterzogen.  Nach Abschluss der Beweisaufnahme beantragte nicht nur die Verteidigung, sondern auch die Staatsanwaltschaft Freispruch. Das Verfahren mit dem Lügendetektor ist jedoch umstritten. Der Bundesgerichtshof lehnt es ab, sieht darin aber keine verbotene Vernehmungsmethode.

Audio:

Reporter Knut-Michael Kunoth im Gespräch mit der Rechtspsychologin Gisela Klein aus Köln. Sie hat den Angeklagten mit Hilfe des Lügendetektors (Polygraf) befragt