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Freispruch im Cottbuser Mordprozess

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Der Prozess hat über zweieinhalb Jahre gedauert – an 102 Tagen wurde verhandelt. Heute ist das Urteil im Cottbuser Mordprozess gefallen. Der Angeklagte wurde freigesprochen.  Der damals  17 Jahre alte Syrer war angeklagt, eine Rentnerin im Dezember 2016 getötet und anschließend beraubt zu haben. 

Die Staatsanwaltschaft forderte zehn Jahre Haft. Dagegen plädierte die Verteidigung auf Freispruch – mit der Begründung, dass die kriminaltechnischen Untersuchungen  mangelhaft gewesen seien. 

Das Gericht hatte Zweifel, ob der Angeklagte die Tat begangen habe. Es gab keine Zeugen. Das einzig belastende Indiz waren  zwei in der Wohnung der 82-jährigen Cottbuserin gesicherten  DNA-Spuren des Syrers. Wegen Fehlern bei der kriminaltechnischen Untersuchung habe aber nicht ausgeschlossen werden können, dass diese Spuren etwa aus dem Treppenhaus hereingetragen wurden. Deshalb: In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten.  

Der Syrer hatte nach seiner Festnahme im März 2017 bis zum Juli 2019 in Untersuchungshaft gesessen. Dann war er wegen der überlangen Verfahrensdauer freigelassen worden. Nach dem Freispruch stehe seinem Mandanten eine Haftentschädigung zu. „Diese werden wir beantragen, sobald das Urteil rechtskräftig ist.“, so sein Anwalt.

Der Fall hatte nach der Festnahme des Tatverdächtigen im März 2017 weit über die Grenzen von Cottbus hinaus für Schlagzeilen gesorgt. Oberbürgermeister Holger Kelch CDU) hatte Hassmails und Morddrohungen erhalten, nachdem er die Bevölkerung zur Besonnenheit aufgerufen und gefordert hatte, Flüchtlinge nicht unter Generalverdacht zu stellen.