Frist für Abgabe der Steuererklärung läuft für zahlreiche Sachsen bald ab
Noch eine Woche haben zahlreiche Sachsen Zeit ihre Steuererklärung für das vergangene Jahr beim Finanzamt einzureichen. Wer das nicht schafft, sollte eine Fristverlängerung beantragen. Betroffen vom Abgabetermin am 31. Mai, an dessen Stelle dieses Jahr wegen des Sonntages der 1. Juni tritt, sind alle, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Das können unter anderem Arbeitnehmer, Selbständige, Vermieter und Rentner sein, heißt es aus dem Finanzministerium. Wer einen Steuerberater hat oder Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins ist, hat allerdings bis zum Jahresende Zeit. Wenn Sie jetzt am Wochenende loslegen wollen, dann können Sie das Programm ELSTER-Formular im Internet herunterladen (www.elster.de), die Programm-CD im Finanzamt abholen oder im ElsterOnline-Portal die Steuererklärung gleich online erledigen (www.elsteronline.de). Dort gibt es alle notwendigen Formulare. In Fällen der Antragsveranlagung, d.h. wenn eine Einkommensteuerveranlagung nur auf Antrag des Bürgers, insbesondere zur Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen (Lohnsteuer oder Kapitalertragsteuer), durchzuführen ist, ist der Abgabetermin 31. Mai/1. Juni 2015 ohne Bedeutung. Für 2014 kann eine Veranlagung bis Ende 2018 beantragt werden. Wenn Sie nicht wissen, bis wann Sie Ihre Erklärung abgeben müssen, dann sollten Sie Ihr Finanzamt fragen.