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Führerscheinumtausch: Zigtausende Sachsen weigern sich

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Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher sein. Der Pflichtumtausch läuft auf Hochtouren - doch nicht alle machen mit. 

Viele Sachsen sind noch immer mit einem Papierführerschein unterwegs. Und das obwohl die Umtauschfrist für fast alle sogenannten „Lappen“ längst abgelaufen ist. Allein in Dresden gibt es rund 70.000 Nachzügler. Sie schieben den Umtausch vor sich her, haben ihn vergessen oder verweigern ihn sogar. Oder sind in einem so hohen Alter, dass es sich für sie nicht mehr lohnt. 

Bei den nächsten Umtauschfristen geht es nur noch um Plastikkarten. Jetzt am 19. Januar zum Beispiel konkret um die erste Generation, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde. Diese Karten waren anfangs auch nicht befristet und sollen nun auch umgetauscht werden. Zahlen in Dresden zeigen: 24.000 dieser Karten wurden noch nicht umgetauscht. 

Enormer Aufwand für Fahrerlaubnisbehörden - immer wieder 

Beim Führerscheinumtausch kommen die Behörden kaum hinterher. In Dresden beträgt die Wartezeit derzeit acht bis zehn Wochen, sagte uns eine Rathaussprecherin. Der von der EU verordnete Zwangsumtausch bindet eine Unmenge an Personal - die Mitarbeiter haben gut zu tun. „Bisher wurden in Dresden 130.530 Papierführerscheine und 46.189 Kartenführerscheine umgetauscht. Die Anzahl der noch umzutauschenden Führerscheine in Dresden insgesamt lässt sich nicht exakt beziffern“, so die Stadt.

Fahrerlaubnis bleibt immer gültig 

Wer seinen Stichtag verpasst und weiter mit dem alten Führerschein unterwegs ist, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Außerdem könnte es Probleme geben, wenn man zum Beispiel einen Mietwagen fahren möchte. Eine generelle Regel dazu gibt es nicht, Betroffene können also nur auf Kulanz hoffen. Wichtig zu wissen: Lediglich das Dokument verliert seine Gültigkeit, nicht die Fahrerlaubnis an sich. Das stellt der ADAC klar. 

Zwangsumtausch läuft seit 2022

Der Automobilclub verweist darauf, dass grundsätzlich eine Umtauschpflicht besteht. Hintergrund sind Vorgaben der EU. Die will die Führerscheine fälschungssicher machen. Der Wechsel läuft seit 2022, dabei geht es gestaffelt nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr. Einzige Ausnahme: wer vor 1953 geboren wurde, hat für den Umtausch bis 2033 Zeit. 

Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. 

Konkret bedeutet das: Ab 19. Januar 2028 müssen zusätzlich die Fahrerlaubnisinhaber, welche ihren befristeten Kartenführerschein ab dem 19. Januar 2013 erhalten haben, diesen erneut umtauschen. In Dresden betrifft das jährlich ca. 10.000 Menschen.