Fünf Jahre Auszeit für Autoschmuggler
Das Landgericht Görlitz hat einen Autoschieber für fünf Jahre aus dem Verkehr gezogen. Die Gefängnisstrafe wäre noch höher ausgefallen, hätte er nicht ein Geständnis abgelegt. Zu Beginn der Verhandlungen verständigten sich Richter, Staatsanwältin und Verteidiger.
So ein Rechtsgespräch wird geführt, wenn damit das Verfahren abgekürzt, also eine langwierige Beweisaufnahme vermieden werden kann. Juristen sprechen von „Prozessökonomie“. Bedingung: Der Angeklagte gesteht und gibt sich reumütig.
In diesem Verfahren ging es um zehn hochwertige Karossen aus Dresden, Löbau, Krausnick und Berlin, die der Pole in seine Heimat geschmuggelt hatte, im Auftrag seines Bandenchefs. Pro Tour kassierte er zwischen 500 und 800 Euro. Der 50-Jährige räumte die Tagen ein, hatte aber Erinnerungslücken, als der Richter nach den Namen seiner Komplizen fragte.