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Gefängnisstrafe für Drogenhändler

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Ein Drogenhändler soll für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. In das Urteil des Amtsgerichts Bautzen wurde auch der verbotene Munitionsbesitz einbezogen. Der Angeklagte hatte mit Metamphetamin und Cannabis gehandelt. Damit bestritt der 37-Jährige seinen Lebensunterhalt und seinen eigenen Drogenkonsum.

Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.