Gefängnisstrafe für Entblößer aus Görlitz
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Ein Görlitzer muss für zehn Monate hinter Gitter. Er hatte sich vor einer Kindergruppe entblößt und selbst befriedigt. Der Angeklagte gab an, sich daran nicht mehr genau erinnern zu können. Er habe Medikamente genommen und Alkohol getrunken. Sein Vorstrafenregister umfasst über 30 Einträge. Das Urteil des Amtsgerichts Görlitz ist noch nicht rechtskräftig.