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Gefängnisstrafe für Entblößer aus Görlitz

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Ein Görlitzer muss für zehn Monate hinter Gitter. Er hatte sich vor einer Kinder­gruppe entblößt und selbst befrie­digt.  Der Angeklagte gab an, sich daran  nicht mehr genau erinnern zu können. Er habe Medika­mente genommen und Alkohol getrunken.  Sein Vorstra­fen­re­gister umfasst über 30 Einträge. Das Urteil des Amtsge­richts Görlitz ist noch nicht rechts­kräftig.