Gefängnisstrafen für Tagebaubesetzer
Die Tagebaubesetzung vor drei Wochen im Lausitzer Revier hat erste juristische Konsequenzen. Drei Kohlegegner sind gestern in Cottbus im Blitzverfahren zu jeweils zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Männer hatten sich nach ihrer Festnahme geweigert, ihre Identität preiszugeben. Die Umweltaktivisten hatten gemeinsam mit Sympathisanten einen Bagger in Welzow-Süd besetzt. Damit wollten sie gegen die Empfehlungen der Kohlekommission protestieren. Sie forderten einen Stopp des Tagebaus. 20 weitere Besetzer waren wieder freigelassen worden, nachdem sie doch noch Angaben zu ihrer Identität gemacht hatten. Auch sie müssen sich demnächst wegen Hausfriedensbruchs vor Gericht verantworten. In den ersten drei Fällen hatten die Verteidiger Freisprüche verlangt. Die Gruppierung „Ende Gelände“ bezeichnete die Urteile als „politisch motiviert“.