++ EIL ++

Gefeuerter Görlitzer ASB-Geschäftsführer siegt vor Gericht

Zuletzt aktualisiert:

Der gefeu­erte Görlitzer ASB-Geschäfts­führer  hat mit Erfolg gegen seinen Dienstherren geklagt. Die fristlose Kündigung ist nicht rechtens, entschied in dieser Woche das Landgericht Görlitz. Er hat damit noch Anspruch auf  knapp neun Monatsgehälter. Das sind rund 60.000 Euro.   Im Januar 2017 wurde er zunächst ordent­lich zum September, zwei Wochen später fristlos gekün­digt. Sein ehema­liger Arbeit­geber recht­fer­tigte die fristlose Entlassung u.a. damit, dass er   dienstliche Unterlagen und Daten auf seinem Laptop  und auf seinem Dienst-Handy absichtlich vernichtet haben soll. Das wies der Gefeu­erte zurück. Die Richterin sah keine ausreichenden Gründe für eine fristlose Kündigung.  Es seien jeden Tag  Daten-Updates gezogen worden,  so dass keine Daten verloren gingen. Der ASB kann die Entscheidung anfechten und Berufung beim Oberlandesgericht Dresden einlegen.