Gefeuerter Görlitzer ASB-Geschäftsführer siegt vor Gericht
Der gefeuerte Görlitzer ASB-Geschäftsführer hat mit Erfolg gegen seinen Dienstherren geklagt. Die fristlose Kündigung ist nicht rechtens, entschied in dieser Woche das Landgericht Görlitz. Er hat damit noch Anspruch auf knapp neun Monatsgehälter. Das sind rund 60.000 Euro. Im Januar 2017 wurde er zunächst ordentlich zum September, zwei Wochen später fristlos gekündigt. Sein ehemaliger Arbeitgeber rechtfertigte die fristlose Entlassung u.a. damit, dass er dienstliche Unterlagen und Daten auf seinem Laptop und auf seinem Dienst-Handy absichtlich vernichtet haben soll. Das wies der Gefeuerte zurück. Die Richterin sah keine ausreichenden Gründe für eine fristlose Kündigung. Es seien jeden Tag Daten-Updates gezogen worden, so dass keine Daten verloren gingen. Der ASB kann die Entscheidung anfechten und Berufung beim Oberlandesgericht Dresden einlegen.