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Geldstrafe für Anhänger der „Identitären Bewegung Oberlausitz“

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Ein Anhänger der „Identitären Bewegung Oberlausitz“ ist heute in Bautzen verurteilt worden.  Der 22-Jährige aus Radibor soll 600 Euro Geldstrafe zahlen. Die Amtsrichterin  bewertete zwei   Aktionen des Studenten als Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, weil er sie nicht angemeldet hatte.  

Der Angeklagte hatte mit anderen Sympathisanten im Mai 2019 auf dem Parkdeck des Bautzener Kornmarktcenters ein Banner entrollt und Flugblätter herunter geworfen. Im Januar 2019 zog er eine ähnliche Aktion vor dem Görlitzer Theater ab. Der Inhalt der Banner und Flugblätter spielte in dem Verfahren keine Rolle.  Der Verfassungsschutz stuft die „Identitäre Bewegung“ als rechtsextrem ein.

In das Urteil wurde außerdem eine versuchte Sachbeschädigung einbezogen. Der Angeklagte wollte im Dezember 2018 mit zwei weiteren Anhängern,  die heute auch auf der Anklagebank saßen und gegen die das Verfahren  gegen eine Geldauflage bzw. gemeinnützige Arbeit eingestellt wurde,  eine Werbetafel an der Bautzener Vogelkreuzung mit einem Plakat der „Identitären Bewegung“  überkleben. Das verhinderte eine Polizeistreife.

Der 22-Jährige räumte die Aktionen im Bautzener Kornmarktcenter und in Görlitz ein, bestritt aber den öffentlichen Charakter als Versammlung. Sie hätten also nicht angemeldet werden müssen. „Wir wollten nur Passanten schockieren,  zum Nachdenken bringen. Unser Ziel war es aber nicht, dass sie zu uns kommen und mitmachen“. Sie hatten Banner mit Slogans der „Identitären Bewegung“ gezeigt. Darauf stand z.B. „ Integration ist Lüge“.

In einem weiteren Fall wurde der Angeklagte freigesprochen. Er war gemeinsam mit anderen  im November 2018 über eine Feuerleiter auf ein Sportgeschäft in Bautzen gestiegen, hatte dort ebenfalls ein Banner entrollt und Bengalo-Fackeln entzündet. Das wurde nicht als öffentliche Versammlung gewertet. Der Besitzer des Ladens hätte allenfalls Anzeige wegen Hausfriedensbruchs stellen können, tat er aber offenbar nicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hatte für die Aktionen auf dem Parkdeck des Kornmarktcenters und vor dem Görlitzer Theater Freispruch gefordert und für die versuchte Sachbeschädigung eine kleine Geldstrafe. Er erwägt nun Rechtsmittel. Der Fall kommt  voraussichtlich vor das Landgericht.