Geldstrafe für Gleisbesetzer
Das Amtsgericht Görlitz hat einen Gleisbesetzer zu einer Geldstrafe von rund 1.500 Euro verurteilt. Er habe die Versorgung des Kraftwerks Schwarze Pumpe gestört, so die Begründung. Außerdem sah Amtsrichter Uwe Kühnhold einen Fall von Nötigung.
Der 27-Jährige Österreicher hatte sich zu Pfingsten gemeinsam mit anderen Aktivisten für rund sechs Stunden an die Gleise der Vattenfall-Bahn angekettet. Die Kohlezufuhr war unterbrochen. Vattenfall musste die Leistung des Kraftwerks drosseln. Damit war die Fernwärmeversorgung von Spremberg und Hoyerswerda gefährdet.
Die Tat wurde nach Überzeugung des Gerichts umfassend und mit krimineller Energie geplant. Dem Angeklagten wurde zugutegehalten, dass er beim Loslösen von den Schienen keinen Widerstand leistete.
Der Aktivist hatte sich wenige Tage später an einer Baumbesetzung auf einem Vattenfall-Gelände am Tagebau Nochten beteiligt. Für die Staatsanwaltschaft ein Fall des Hausfriedensbruchs. Das sah das Gericht anders. Begründung: Das Gelände sei nicht eingezäunt gewesen.
Der Angeklagte nahm das Urteil lächelnd zur Kenntnis. Es ist noch nicht rechtskräftig. Berufung wurde zugelassen.