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Geldstrafe für Gleisbesetzer

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Das Amtsge­richt Görlitz hat einen Gleis­be­setzer zu einer Geldstrafe von rund 1.500 Euro verur­teilt. Er habe  die Versor­gung des Kraft­werks Schwarze Pumpe gestört, so die Begrün­dung. Außerdem sah Amtsrichter Uwe Kühnhold einen Fall von Nötigung.

Der 27-Jährige Öster­rei­cher hatte sich zu Pfingsten gemeinsam mit anderen Aktivisten für rund sechs Stunden an die  Gleise der Vatten­fall-Bahn angekettet. Die Kohle­zu­fuhr war unter­bro­chen. Vatten­fall musste die Leistung des Kraft­werks drosseln.  Damit war die Fernwär­me­ver­sor­gung von Sprem­berg und Hoyers­werda gefährdet. 

Die Tat wurde nach Überzeu­gung des Gerichts umfas­send und mit krimi­neller Energie geplant.  Dem Angeklagten wurde zugut­ege­halten, dass er beim Loslösen von den Schienen keinen Wider­stand leistete.  

Der Aktivist hatte sich wenige Tage später an einer Baumbe­set­zung auf einem Vatten­fall-Gelände  am Tagebau Nochten betei­ligt.  Für die Staats­an­walt­schaft ein Fall des Hausfrie­dens­bruchs. Das  sah das Gericht anders. Begrün­dung:  Das Gelände sei  nicht einge­zäunt gewesen.   

Der Angeklagte nahm das Urteil lächelnd zur Kenntnis. Es ist noch nicht rechts­kräftig. Berufung wurde zugelassen.