Geldstrafe für Mehrfachtäter - weitere Ermittlungen
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Von knapp 20 angeklagten Taten blieben sieben übrig. Dafür muss ein Pole eine Geldstrafe von 1.800 Euro zahlen. Der Görlitzer Amtsrichter sprach ihn gestern von den Körperverletzungsdelikten frei. In das Urteil wurden u.a. Diebstähle aufgenommen. So hatte der Angeklagte z.B. im Kaufland Löbau lange Finger gemacht. Bei der Tat hatte ein Beil in seiner Jackentasche.
Ins Gefängnis muss der 35-Jährige aber zurück. Er hatte in dieser Woche auf dem Görlitzer Wilhelmsplatz eine weitere Tat begangen. Einen Tag zuvor hatte der Richter den Haftbefehl im laufenden Verfahren aufgehoben.