Geldstrafe nach Beleidigung des Stadtoberhaupts
Weil sie den Oberbürgermeister von Weißwasser als „Spast“ beschimpft hat, ist eine Autofahrerin zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Weißwasser ordnete außerdem ein einmonatiges Fahrverbot an.
Der Beleidigung war ein eklatanter Rotlichtverstoß vorausgegangen. Die Frau war über die Kreuzung Bautzener Straße an der Bahnhofsbrücke in Weißwasser gerast. Zu diesem Zeitpunkt stand die Ampel – nach übereinstimmenden Zeugenaussagen - schon mindestens 20 Sekunden auf Rot. In einem der beiden Pkw, die an der Ampel hielten, saß der Oberbürgermeister von Weißwasser, Torsten Pötzsch „Sie ist volle Pulle über die rote Ampel und hat fast einen Fußgänger mitgenommen.“
In seiner Funktion als oberster Ortspolizist wollte er die Rotlicht-Raserin stellen. Er verfolgte sie bis hinter das Einkaufszentrum Saschowawiese, stellte sich ihr in den Weg und stieg aus. Als er seinen Dienstausweis zücken wollte, habe sie ihn als „Spast“ beleidigt, sei wieder eingestiegen, habe gewendet und sei mit bis zu 100 Kilometer pro Stunde durch die Stadt gerast. Pötzsch nahm erneut die Verfolgung auf, brach wenig später aber ab. „Es war mir zu gefährlich.“
Der OB stellte Strafantrag. Allerdings drückte er sich nicht juristisch präzise aus, so dass die Staatsanwaltschaft den Rotlichtverstoß und die Raserei unter den Tisch fallen ließ. Übrig blieb die Beleidigung. Dagegen legte die Autofahrerin zunächst Einspruch ein. Zur Verhandlung erschien sie nicht, sondern schickte ihren Anwalt vor, der ausrichten ließ, dass ihr die Beleidigung leid tue und sie sich dafür entschuldigen wolle, wenn die Sache eingestellt wird. Der Richter riet ihr eindringlich, den Einspruch zurückzunehmen – mit Blick auf die Aussagen des Oberbürgermeisters und einer weiteren Autofahrerin in der Verhandlung.
Nach Rücksprache mit seiner Mandantin willigte der Verteidiger ein. Das Urteil ist somit rechtskräftig.