Gericht in Görlitz verurteilt Geisterfahrer zu Geldstrafe
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Das Amtsgericht Görlitz hat einen Geisterfahrer zu einer Geldstrafe von rund 1.300 Euro verurteilt. Es ordnete außerdem den Entzug von Fahrerlaubnis und Führerschein an. Die Sperrfrist beträgt neun Monate.
Der Verurteilte war im Februar vergangenen Jahres in Kodersdorf in der falschen Richtung auf die A 4 aufgefahren. Auf einer Brücke vor dem Tunnel krachte der 36-Jährige frontal gegen einen Lkw. Durch die Wucht des Aufpralls wurde das Lkw-Führerhaus durch das verglaste Brückengeländer gedrückt. Beide Fahrer erlitten schwere Verletzungen.
Der in einem Ort bei Zittau lebende Geisterfahrer war mit dem Auto seiner Mutter unterwegs. Das Auto wurde vollkommen zerstört.