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Gericht in Görlitz verurteilt Geisterfahrer zu Geldstrafe

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Das Amtsge­richt Görlitz hat einen Geister­fahrer zu einer Geldstrafe von rund 1.300 Euro verur­teilt. Es ordnete außerdem den Entzug von Fahrer­laubnis und Führer­schein an. Die Sperr­frist beträgt neun Monate.

Der Verur­teilte war im Februar vergan­genen Jahres in Koders­dorf in der falschen Richtung auf die A 4 aufge­fahren. Auf einer Brücke vor dem Tunnel krachte der 36-Jährige frontal gegen einen Lkw. Durch die Wucht des Aufpralls wurde das Lkw-Führer­haus durch das verglaste Brücken­ge­länder gedrückt. Beide Fahrer erlitten schwere Verlet­zungen.

 Der in einem Ort bei Zittau lebende Geister­fahrer war mit dem Auto seiner Mutter unter­wegs. Das Auto wurde vollkommen zerstört.