Gericht kippt Alkoholverbot auf Görlitzer Plätzen
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Trinker können sich in der Öffentlichkeit in Görlitz wieder zuprosten. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen erklärte das Alkoholverbot auf Demiani-, Marien-, Wilhelms- und Postplatz sowie Elisabethstraße für null und nichtig. Nur bei Straftaten unter Alkoholeinfluss könne der Konsum untersagt werden. Der Görlitzer Stadtrat habe sich bei seinem Beschluss aber nur auf eine Kriminalitätsstatistik gestützt, monierten die Richter.
Außerdem könne ein solches Verbot nur für höchstens zwei Plätzen und drei Straßen ausgesprochen werden.
Der Stadtrat hatte festgelegt, dass auf den vier Plätzen in der Innenstadt montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr kein Alkohol getrunken werden darf.