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Gericht kippt Alkoholverbot auf Görlitzer Plätzen

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Trinker können sich in der Öffent­lich­keit in Görlitz wieder zuprosten. Das Oberver­wal­tungs­ge­richt Sachsen erklärte das Alkohol­verbot auf Demiani-, Marien-, Wilhelms- und Postplatz sowie Elisa­beth­straße für null und nichtig. Nur bei Straf­taten unter Alkohol­ein­fluss könne der Konsum unter­sagt werden. Der Görlitzer Stadtrat habe sich bei seinem Beschluss aber nur auf eine Krimi­na­li­täts­sta­tistik gestützt, monierten die Richter.

Außerdem könne ein solches Verbot nur für höchs­tens zwei Plätzen und drei Straßen ausge­spro­chen werden.

Der Stadtrat hatte festge­legt, dass auf den vier Plätzen in der Innen­stadt montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr kein Alkohol getrunken werden darf.