Gericht: OB-Wahl in Weißwasser korrekt verlaufen
Die Oberbürgermeisterwahl in Weißwasser ist korrekt verlaufen. Das Verwaltungsgericht Dresden wies gestern eine Klage des unterlegenen Kandidaten ab. Die Kammer sah keine unzulässige Wählerbeeinflussung. Stadtkämmerer Rico Jung, der gegen Amtsinhaber Torsten Pötzsch angetreten war, hatte die im September 2017 knapp verlorene Wahl angefochten. Er behauptete, dass auf der Internetseite der Stadt im Vorfeld der Wahl in unzulässiger Weise über den amtierenden Oberbürgermeister Torsten Pötzsch berichtet worden sei. Zudem warf er zwei Bürgermeisterinnen und einer Grundschulleiterin vor, dass sie als Amtspersonen für Pötzsch geworben und damit gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen hätten. Gericht bestätigt Auffassung des LandratsamtesJung rief zunächst das Landratsamt an. Die Kommunalaufsicht wies seinen Einspruch jedoch ab – mit der Begründung, dass Amtspersonen wohl Wahlwerbung machen können, allerdings nicht Kraft ihres Amtes. Und letzteres hätten sie nicht getan. Dieser Auffassung schlossen sich die Richter des Verwaltungsgerichts an. Keiner der vom Kläger aufgeführten Sachverhalte stelle eine unzulässige Wahlbeeinflussung dar. Jung prüft Gang zum OberverwaltungsgerichtDer Rechtsstreit geht möglicherweise in eine neue Runde. "Die Argumente des Gerichts waren nicht überzeugend", sagte uns Jung. Er will nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann eine Entscheidung treffen. Jung kann in die nächste Instanz gehen. Berufung durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht wurde zugelassen.