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Gericht stoppt Landratsamt Bautzen

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Das Kinder­fe­ri­en­lager auf dem Gelände einer alten Holzwoll­spin­nerei in Spreetal darf weiter­ge­führt werden. Das Sächsi­sche Verwal­tungs­ge­richt gab damit einem Eilan­trag  des Betrei­ber­ver­eins statt. Das Landratsamt Bautzen hatte die Schlie­ßung des Ferien­la­gers gefor­dert und ein Zwangs­geld von 5.000 Euro angedroht. Nach Angaben des Vereins hatte das Landratsamt Bautzen zunächst eine Geneh­mi­gung für ein großes Tipi-Zelt in Aussicht gestellt,  vier Tage vor Ferien­la­ger­be­ginn aber 17 Auflagen nachge­schoben. Kurz darauf sei der Verein aufge­for­dert worden, alle Kinder nach Hause zu schicken.  Das Gericht gab dem Ferien­la­ger­be­treiber Recht. Elf Kinder können nun unbeschwerte Tage erleben.Der Verein wirft dem Landratsamt Schikane und Willkür vor. Die Mitglieder sind gegen die Erwei­te­rung des Braun­koh­le­ta­ge­baus Nochten.