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Gerichte in der Oberlausitz entziehen in über 80 Fällen Sorgerecht von Problemfamilien

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Famili­en­ge­richte in der Oberlau­sitz haben im vergan­genen Jahr in mehr als 80 Fällen ein Macht­wort gespro­chen. Sie übertrugen das Sorge­recht für Kinder auf das Jugendamt oder einen anderen Vormund. In weiteren rund 90 Verfahren ging das Sorge­recht teilweise an Dritte. In allen Fällen hatten die Jugend­ämter festge­stellt, dass Gefahr für das Wohl des Kindes bestand. Die Eltern waren aber nicht bereit oder in der Lage, die Probleme zu lösen. Deshalb riefen die Jugend­ämter die Famili­en­ge­richte an.