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Gerüstbau­un­ternehmer in Zittau vor Gericht

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Ein Gerüst­bau­un­ter­nehmer kämpft heute vor dem Amtsge­richt Zittau für seine Unschuld. Die Staats­an­walt­schaft wirft ihm fahrläs­sige Körper­ver­let­zung vor. Es geht um einen Arbeits­un­fall. Der Unter­nehmer hatte an einem Umgebin­de­haus in Schlegel ein Gerüst aufge­stellt. Wenige Tage später stürzte ein Handwerker fünf Meter in die Tiefe. Der 47-Jährige erlitt schwere Verlet­zungen. Die Staats­an­walt­schaft wirft dem Angeklagten vor, eine Bohle falsch in die Gerüst­kon­sole einge­legt zu haben. Sie sei aus der Halte­rung gefallen. Das bestreitet der Gerüst­bau­un­ter­nehmer.