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Gesetzentwurf zum Wolf gebilligt - „Geht nicht weit genug“

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Wölfe können nach Angriffen auf Nutztiere künftig mit Genehmigung abgeschossen werden. Das Bundeskabinett hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt. Der Abschuss soll auch dann möglich sein, wenn unklar ist, welches Tier genau zum Beispiel eine Schafherde angegriffen hat. Es können so lange Wölfe geschossen werden, bis es keine Schäden mehr gibt, auch wenn damit ein ganzes Wolfsrudel getötet wird.  Die Pläne sehen vor, dass künftig schon „ernste“ Schäden für die Abwehr ausreichen. Sie müssen nicht mehr „erheblich“ sein. Das Füttern und Anlocken wilder Wölfe soll ausdrücklich verboten werden, damit sie sich nicht an die Nähe von Menschen gewöhnen. Mischlinge aus Wolf und Hund, sogenannte Hybriden, sollen geschossen werden.
Das Papier geht dem Bautzener Landrat Michael Harig nicht weit genug. "Die Hürden liegen immer noch sehr hoch, den Wolf zu regulieren", sagte uns der Kreischef.

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Landrat Michael Harig