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Gestürzte Radfahrerin geht leer aus - Landgericht Görlitz weist ihre Klage ab

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Eine gestürzte Radfahrerin geht leer aus. Sie ist mit ihrer Schadenersatzklage gegen die  Gemeinde Markersdorf gescheitert. Das Landgericht Görlitz wies die Forderung ab. Die Frau hatte fast 12.000 Euro verlangt.  Sie war auf einer Brücke gestürzt.  Dabei zog sie sich eine Gehirnerschütterung und einen Knochenbruch zu. Es war glitschig und nass.  Die Gemeinde hätte davor warnen oder etwas dagegen unternehmen müssen, so die Klägerin. Hätte sie nicht, so der Richter. Zum Zeitpunkt war die Brücke nicht mehr als Radweg gekennzeichnet. Für die Gemeinde Markersdorf habe keine Verkehrssicherungspflicht bestanden.